Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Führerscheinklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.
Führerscheinklasse |
Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder Ausbildungsberuf,in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden |
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
C | 18 Jahre* | 18 Jahre | 21 Jahre |
CE | 18 Jahre* | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
* Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnis. In der Regel durch einen Ausbilder begleitet.