Mindestalter – Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken

Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Führerscheinklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.

 

Führerscheinklasse

Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder Ausbildungsberuf,in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden

Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre* 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre* 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

* Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnis. In der Regel durch einen Ausbilder begleitet.