Mindestalter-Personenverkehr

Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Führerscheinklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.

 

Personenverkehr
Führerschein-Klasse Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
 D  18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km nach §§ 42/43 PBefG)
 20 Jahre  21 Jahre  21 Jahre
(Linineverkehr bis 50 km nach §§ 42/43 BefG)
 23 Jahre
 DE
 D1  18 Jahre
 
 18 Jahre  21 Jahre

 

 D1E  18 Jahre